Am Wochenende habe ich alle auffindbaren Rechtsschutzversicherungen angemailt mit der Bitte um Auskunft bezüglich Rechtsschutzversicherung und Abmahnung.
Als Beispiel habe ich vier Links genannt die es inzwischen zu trauriger Berühmtheit in Kleinbloggerdorf gebracht haben.
…
Daher meine Frage ob bei Fällen wie:
http://wasweissich.twoday.net/stories/1742827/
http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2006032115142800002
http://www.werbeblogger.de/index.php/2005/12/30/fanilie_klum_lasst_grusen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/03/19/bedrohte-blogger/
ihre Rechtsschutzversicherung greift und in welchem Umfang entstehende
Kosten und Rechtsanwaltsgebühren übernommen werden.
…
Einige haben geantwortet, einige ausführlich und sachlich, einige vergreifen sich deutlich im Ton auf meine Frage Ihre Antwort im Blog zu veröffentlichen.
Kurz und Knapp darf ich feststellen das eine Rechtsschutzversicherung im Abmahnungsfall überhaupt nicht hilft. Das Geld kann man sich sparen.
Nachfolgend einige Zitate der Mails, freundlicherweise ohne Quellenangabe, ich will ja niemanden erschrecken.
Am schnellsten und ausser der Wertung:
“Delivery Status Notification (Failure)”
Die erste echte Antwort:
“Zur Information teilen wir Ihnen mit, dass die Abwehr von Abmahnungen gegenüber Dritte im Zusammenhang mit dem von Ihnen unten geschilderten
Sachverhalt über die Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar ist. Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.”
Danach kamen die Nachrichten im Minutentakt:
“leider können wir Ihnen hierbei nicht weiter helfen. Ein Großteil der geschilderten Schadenfälle betreffen das Urheberrecht. Dieses ist generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.”
“es handelt sich hier um einen allgemeinen Risikoausschluß gemäß § 4 Absatz 1 e) der Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB.
Bei den zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich wären die Kostenrisiken nicht abschätzbar, so dass aus wirtschaftlichen Gründen keine Absicherung möglich ist, da eine Beitragskalkulation die normalen Grenzen des Rechtsschutzbeitrages bei Weitem übersteigen würde.
Die Veröffentlichung dieser Informationen steht Ihnen generell frei, eine konkrete Zusage unsererseits zur Publikation im Weblog können wir jedoch nicht erteilen.”
“Für das von Ihnen gewünschte Risiko können wir Ihnen kein Angebot unterbreiten, da dieses Risiko nicht versicherbar ist.”
“zu unserer Entscheidung, kein Angebot abzugeben, führten interne Gründe.”
“Leider können wir Ihnen kein passendes Angebot unterbreiten, da die von Ihnen erwähnten Streitigkeiten unter den Bereich freiwillige
Gerichtsbarkeit fallen und leider generell über eine Rechtsschutzversicherung nicht versichert sind.”
“Leider bieten wir Rechtsschutz ausschließlich für das Privatkundengeschäft an. Wir können Ihnen daher leider kein passendes Angebot unterbreiten.”
“nach den unseren Rechtsschutzprodukten zugrundeliegenden ARB 2002 besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Derlei Streitigkeiten sind bei unserer Gesellschaft nicht versicherbar. Wir danken für Ihr Interesse und verbleiben”
Ein einziger Berater wies mich auf die Berufshaftpflicht hin.
Evtl kann man mit einem entsprechenden Vertrag sich wohl doch gegen Abmahnungen versichern, Details dazu muss ich noch nachschlagen.
Ich als Ottonormalbürger und Nixblicker frage mich warum jeder etwas anderes schreibt, aber das muss man wohl so hinnehmen.
In den Kommentaren im Lawblog wird auch kurz über Rechtsschutz geschrieben.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Blogger Rechtsschutzversicherung…
In den letzten Monaten ist viel passiert in Blogostan. Angefangen hat es fast zeitgleich mit dem Sozialgericht Bremen und der Behrdenpost an den Shopblogger Bjrn Harste sowie dem Vater von Heidi Klum mit seinen markenrechtlichen Anspr涼chen gegen…
Sehr interessanter Artikel. Das war mir bisher nicht bekannt und irgendwie bin ich seinerzeit gar nicht auf die sehr gute Idee gekommen, einfach mal anzufragen.
[...] Schon seit l
[...] Hab gerade bei einem anderen Blogger einen Artikel
Und was jetzt? Ein virtueller Sitzstreik vor den Versicherungsbüros? Oder werden die irgendwann so gewieft, auch hier gegen gutes Geld einen Schutz zu bieten?
also besser das geld für eine rechtsschutzversicherung sparen und dann auf die erste abmahnung warten – das geld zum streiten hat man da ja! ;)
meine ich auch wie hot-elle. Ich habe alle Versicherungen, außer der KV nach und nach gekündigt!
Man kann allgemein sagen: “Die spinnen die Versicherungen”!
das ist ja der reine Wahnsinn mit den Versicherungen. Danke für die Infos.
Der Beitrag ist zwar älter, aber aktuell. (für mich)
Hallo
Ich bin ja geschockt, ich wuste nicht das es so etwas gibt. Danke für die Info !!
[...] Die Mail sind in Eingangsreihenfolge sortiert, angefragt hatte ich alle per Mail vom 25. – 27.03.06. Der Form halber, die alten Beiträge hierzu waren: Rechtsschutzversicherung für Blogger? Rechtsschutzversicherung für Blogger, Nachtrag Nixda mit Rechtsschutzversicherung für Blogger Rechtsschutzversicherung für Blogger Teil 2 [...]
Ich finde es auch ziemlich krass, dass man auf eine Rechtsschutzversicherung als Blogger bald angewiesen ist… Dafür tut sich ja bald ein neuer Rechtsschutz Absatzmarkt auf, denn viele Leute bloggen ja.
ich bin etwas erschrocken über diesen Artikel. Bloggen hat doch absolut kulturellen und informativen Wert und sollte aus der heutigen zeit nicht mehr wegzudenken sein. Schade, dass nun auch da die Wege enger werden. Grüsse aus Berlin