Rechtsschutzversicherung für Blogger Teil 2

Am Wochenende habe ich alle auffindbaren Rechtsschutzversicherungen angemailt mit der Bitte um Auskunft bezüglich Rechtsschutzversicherung und Abmahnung.
Als Beispiel habe ich vier Links genannt die es inzwischen zu trauriger Berühmtheit in Kleinbloggerdorf gebracht haben.

Daher meine Frage ob bei Fällen wie:
http://wasweissich.twoday.net/stories/1742827/
http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2006032115142800002
http://www.werbeblogger.de/index.php/2005/12/30/fanilie_klum_lasst_grusen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/03/19/bedrohte-blogger/

ihre Rechtsschutzversicherung greift und in welchem Umfang entstehende
Kosten und Rechtsanwaltsgebühren übernommen werden.

Einige haben geantwortet, einige ausführlich und sachlich, einige vergreifen sich deutlich im Ton auf meine Frage Ihre Antwort im Blog zu veröffentlichen.

Kurz und Knapp darf ich feststellen das eine Rechtsschutzversicherung im Abmahnungsfall überhaupt nicht hilft. Das Geld kann man sich sparen.

Nachfolgend einige Zitate der Mails, freundlicherweise ohne Quellenangabe, ich will ja niemanden erschrecken.

Am schnellsten und ausser der Wertung:
„Delivery Status Notification (Failure)“

Die erste echte Antwort:
„Zur Information teilen wir Ihnen mit, dass die Abwehr von Abmahnungen gegenüber Dritte im Zusammenhang mit dem von Ihnen unten geschilderten
Sachverhalt über die Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar ist. Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.“

Danach kamen die Nachrichten im Minutentakt:
„leider können wir Ihnen hierbei nicht weiter helfen. Ein Großteil der geschilderten Schadenfälle betreffen das Urheberrecht. Dieses ist generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“

„es handelt sich hier um einen allgemeinen Risikoausschluß gemäß § 4 Absatz 1 e) der Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB.
Bei den zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich wären die Kostenrisiken nicht abschätzbar, so dass aus wirtschaftlichen Gründen keine Absicherung möglich ist, da eine Beitragskalkulation die normalen Grenzen des Rechtsschutzbeitrages bei Weitem übersteigen würde.
Die Veröffentlichung dieser Informationen steht Ihnen generell frei, eine konkrete Zusage unsererseits zur Publikation im Weblog können wir jedoch nicht erteilen.“

„Für das von Ihnen gewünschte Risiko können wir Ihnen kein Angebot unterbreiten, da dieses Risiko nicht versicherbar ist.“

„zu unserer Entscheidung, kein Angebot abzugeben, führten interne Gründe.“

„Leider können wir Ihnen kein passendes Angebot unterbreiten, da die von Ihnen erwähnten Streitigkeiten unter den Bereich freiwillige
Gerichtsbarkeit fallen und leider generell über eine Rechtsschutzversicherung nicht versichert sind.“

„Leider bieten wir Rechtsschutz ausschließlich für das Privatkundengeschäft an. Wir können Ihnen daher leider kein passendes Angebot unterbreiten.“

„nach den unseren Rechtsschutzprodukten zugrundeliegenden ARB 2002 besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Derlei Streitigkeiten sind bei unserer Gesellschaft nicht versicherbar. Wir danken für Ihr Interesse und verbleiben“

Ein einziger Berater wies mich auf die Berufshaftpflicht hin.
Evtl kann man mit einem entsprechenden Vertrag sich wohl doch gegen Abmahnungen versichern, Details dazu muss ich noch nachschlagen.
Ich als Ottonormalbürger und Nixblicker frage mich warum jeder etwas anderes schreibt, aber das muss man wohl so hinnehmen.
In den Kommentaren im Lawblog wird auch kurz über Rechtsschutz geschrieben.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Kir Hamburg vs. Kulturbrauerei Berlin

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14 Gedanken zu „Rechtsschutzversicherung für Blogger Teil 2“

  1. Sehr interessanter Artikel. Das war mir bisher nicht bekannt und irgendwie bin ich seinerzeit gar nicht auf die sehr gute Idee gekommen, einfach mal anzufragen.

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  3. also besser das geld für eine rechtsschutzversicherung sparen und dann auf die erste abmahnung warten – das geld zum streiten hat man da ja! ;)

  4. das ist ja der reine Wahnsinn mit den Versicherungen. Danke für die Infos.
    Der Beitrag ist zwar älter, aber aktuell. (für mich)

  5. Die Präsentation ist weiter unten. 3. Update: Eine Lösung ist gefunden: Die Technik des neuen Jugendschutz-Labels – Deutschland will die Welt verändern2. Update, 1.12.: Der JMStV wird gerade sehr intensiv in zahlreichen deutschen Blogs diskutiert. Ich lese leider viele Falschmeldungen. Das Isotopp offline ist (ein Blick auf rivva.de hilft dabei) halte ich für den falschen Schritt. Im Lawblog gibt es einen guten Artikel dazu, warum Panik nicht angebracht ist. Achzigtausend weitere Artikel auf Rivva.de, die Verlinke ich in einem noch zu erstellenden, neuen Artikel.1. Update: Nein, ich habe keine Antwort darauf, was zu tun ist. Ich zeige nur das „so sieht es aus“ auf. Auf dem Barcamp Hamburg 2010 habe ich zusammen mit Jens Matheuszik vom pottblog.de eine Session zum ab 1.1.2011 geltenden JMStV (siehe Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gehalten.Foto: Movie Theater 1 by pawpaw67Das entstand, wie immer, spontan beim Frühstück. In einer kleinen Runde kamen wir auf das Thema JMStV und jeder hatte eine komplett andere Meinung.Das Thema wurde einige Tage vor dem Barcamp Hamburg bereits auf dem Convention Camp in Hannover besprochen. Dort allerdings waren die Referenten z.B. Rechtsanwalt Joerg Heidrich, das ist, wenn ich es richtig verstehe, der Heise-Justiziar. Das Thema wurde auch entsprechend in der HAZ aufgenommen. Siehe HAZ – Wir bekommen ein überreguliertes KindernetDie ironisch gemeinte Zusammenfassung der dortigen Session:

    Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sie ihre Webseiten zum Jahreswechsel einfach abschalten“ ist eine nett gemeinte, aber schlicht unrealistische Einschätzung der vortragenden Joerg Heidrich (Justizar, Heise Verlag), Holger Bleich (Redakteur, c’t) und Gerald Jörns (Medien-Bildungsreferent)

    Quelle: elcario.de – Recap ConventionCamp Hannover 2010 #cch10Jetzt bin ich kein Jurist und da gar nicht lachen. empfinde so eine Empfehlung als etwas zu drastisch. Aber ich beschäftige mich bereits seit langem mit dem Thema Altersfreigabe, bislang allerdings nur unter einem videospielkulturellen Aspekt.In der Geschichte des Film- und Videospielalterseinstufungen gibt es eine Vielzahl von unverständlichen Entscheidungen für eine Definition, was erziehungsbeeinträchtigend ist und was nicht. Wer sich in die höchst komplexe Thematik der FSK, der USK, der FSM, Jugendschutz.net, der KJM und der Indizierungen und Beschlagnahmungen der BPJM einliest, hat keine Frage, dass eine solche Regulierung für Webseiten ein Supergau ist. Im Detail: die wichtigsten Organisationen, die direkt die Medienkontrolle ausüben. Ländersache für global verfügbare Webseiten – darauf muss man auch erstmal kommen …Ich habe im Blog von Kristian Köhntopp vor kurzem folgende Anspruch gelesen: „mit minimalen Einsatz von Zeit und Geld maximale Rechtssicherheit herzustellen“.Das ist auch mein Anspruch an dieses Thema und darüber wurde auf dem Barcamp Hamburg diskutiert.Die Slides sind nur mittelgut ohne Präsentator, lassen aber das Kernproblem erkennen:1. Wer Inhalte publiziert, die für Kinder „erziehungsbeeinträchtigend“ sind, muss Maßnahmen ergreifen. 2. Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. „Freiwillig“ ist dabei nur die Wahl der Maßnahmen.3. Ich weiß nicht, welche meiner Inhalte erziehungsbeeinträchtigend sind.Slideshare Präsentation zum JMStV Jugendmedienstaatsvertrag more presentations from Sven Dietrich .Nach den Slides ging es im Browser weiter. Folgende Webseiten wurden präsentiert, das wurde auf der Bühne schon in einem Zusammenhang erklärt, mal sehen, ob ich das hier noch zusammen bekomme.Wer das alles liest hat mehr als eine Übersicht zum Thema JMStV und USK. Kann man mal machen, wenn man sonst nix zu tun hat.– Artikel: Ab 18 – Die wunderbare Welt von Isotopp– Artikel: Nehme ich meinen Content zum Jahresende offline? – Die wunderbare Welt von Isotopp– Artikel: Jugendschutzfilter saugen und dafür gibt es einen Grund – Die wunderbare Welt von Isotopp– Übersicht, was wird bereits Altersbedingt geschnitten, das ist Alltag: Schnittberichte.com :: 5000 detaillierte Zensurberichte zu Filmen, Spielen, Comics, Serien und Musikvideos– Lesenswerte Reihe zum Thema Indizierung, sehr lang, schwere Kost. Trotzdem lesen, es gibt sonst nichts in dieser Richtung im Netz: TP: Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen– Welche Videospiele indiziert werden: Schnittberichte.com – detaillierte Zensurinformationen zu mehr als 6000 Filmen und Spielen– Artikel: TP: Spielhöllen– Hier wurde ich hellhörig. Es werden bereits Webseiten indiziert! heise online – Bundesprüfstelle setzt Magersucht-Blog auf den Index– Artikel: TP: „freigegeben ab…“– Artikel: Experiment zur Alterseinstufung von Webseiten – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)– Beispiel zur Frage: Erziehungsbeeinträchtigend oder nicht? Facebook (5) | Black Jack und Nutten– Artikel: Die Leiden des Joshi – Jugendfrei? – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)– Beispiel zur Frage: Erziehungsbeeinträchtigend oder nicht? Intimrasur: Was Jugendliche darüber denken und sagen | pro familia sextra.de– Artikel: Die Altersgrenze für den Stier – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)– Artikel: Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Prädikat ungeeignet für alle Alterstufen – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)– Gegenstück zur USK: FSM – Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia– Mitglied werden bei der FSM: FSM – Mitglied werden– Artikel: „Ungeeignete Maßnahmen zum Jugendschutz im Internet“ – Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)– Über zehn Jahre alter Artikel, der im Detail erklärt, warum Alterskontrolle im Internet nicht funktioniert. Gilt weiterhin: Rating – http://www.koehntopp.de– Artikel: Internet-Law » Was ist dran am „Kindernet“?– Telepolis nach JMStV duchsuchen, eine der wenigen Stellen um sich in das Thema einzulesen: site:heise.de/tp jmstv – Google-SucheBei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.Ähnliche Beiträge

  6. Ich finde es auch ziemlich krass, dass man auf eine Rechtsschutzversicherung als Blogger bald angewiesen ist… Dafür tut sich ja bald ein neuer Rechtsschutz Absatzmarkt auf, denn viele Leute bloggen ja.

  7. ich bin etwas erschrocken über diesen Artikel. Bloggen hat doch absolut kulturellen und informativen Wert und sollte aus der heutigen zeit nicht mehr wegzudenken sein. Schade, dass nun auch da die Wege enger werden. Grüsse aus Berlin

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