Gesetze für Feiertage sind Ländersache.
Demnach ist das Tanzverbot in Hamburg und Berlin unterschiedlich.

1953 Dance Party

Foto: 1953 Dance Party by Patrick Q

Es gibt sogenannte Stille Tage, an denen unter anderem ein Tanzverbot gilt.

In Hamburg gilt:
Tanzverbot am Karfreitag ab zwei Uhr Morgens bis zwei Uhr des Folgetages.
Zwei Stunden könnt ihr abhotten. Danach ist Schluss mit fummeln und ihr könnt euch einen Kicker suchen.

Quelle: § 4 Feiertagsschutzverordnung in der Fassung vom 15. Februar 1957

In Berlin gilt:
Tanzverbot am Karfreitag von 4.00 Uhr am Morgen bis 21.00 Uhr am Abend.
Die Berliner können vier Stunden lang tanzen am Karfreitag. Danach ist es dann auch egal. Trinkt noch einen Absacker, geht Frühstücken und schon ist es wieder 21 Uhr am Abend. Und tanzt nochmal drei Stunden weiter, schon sind sieben Stunden zusammengerockt.

Quelle: § 4 Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsschutz- Verordnung – FSchVO)

Tanzverbot Karfreitag, Ostermontag und Ostersonntag Hamburg vs. Berlin 2:4

Tanzverbot Karfreitag, Ostermontag und Ostersonntag Hamburg vs. Berlin 2:7

via: kuugl.blogspot.com – Don´t dance with somebody!