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Rechtsschutzversicherung für Blogger Teil 2

by Sven Dietrich

Am Wochenende habe ich alle auffindbaren Rechtsschutzversicherungen angemailt mit der Bitte um Auskunft bezüglich Rechtsschutzversicherung und Abmahnung.
Als Beispiel habe ich vier Links genannt die es inzwischen zu trauriger Berühmtheit in Kleinbloggerdorf gebracht haben.

Daher meine Frage ob bei Fällen wie:
http://wasweissich.twoday.net/stories/1742827/
http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2006032115142800002
http://www.werbeblogger.de/index.php/2005/12/30/fanilie_klum_lasst_grusen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/03/19/bedrohte-blogger/

ihre Rechtsschutzversicherung greift und in welchem Umfang entstehende
Kosten und Rechtsanwaltsgebühren übernommen werden.

Einige haben geantwortet, einige ausführlich und sachlich, einige vergreifen sich deutlich im Ton auf meine Frage Ihre Antwort im Blog zu veröffentlichen.

Kurz und Knapp darf ich feststellen das eine Rechtsschutzversicherung im Abmahnungsfall überhaupt nicht hilft. Das Geld kann man sich sparen.

Nachfolgend einige Zitate der Mails, freundlicherweise ohne Quellenangabe, ich will ja niemanden erschrecken.

Am schnellsten und ausser der Wertung:
“Delivery Status Notification (Failure)”

Die erste echte Antwort:
“Zur Information teilen wir Ihnen mit, dass die Abwehr von Abmahnungen gegenüber Dritte im Zusammenhang mit dem von Ihnen unten geschilderten
Sachverhalt über die Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar ist. Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.”

Danach kamen die Nachrichten im Minutentakt:
“leider können wir Ihnen hierbei nicht weiter helfen. Ein Großteil der geschilderten Schadenfälle betreffen das Urheberrecht. Dieses ist generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.”

“es handelt sich hier um einen allgemeinen Risikoausschluß gemäß § 4 Absatz 1 e) der Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ARB.
Bei den zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich wären die Kostenrisiken nicht abschätzbar, so dass aus wirtschaftlichen Gründen keine Absicherung möglich ist, da eine Beitragskalkulation die normalen Grenzen des Rechtsschutzbeitrages bei Weitem übersteigen würde.
Die Veröffentlichung dieser Informationen steht Ihnen generell frei, eine konkrete Zusage unsererseits zur Publikation im Weblog können wir jedoch nicht erteilen.”

“Für das von Ihnen gewünschte Risiko können wir Ihnen kein Angebot unterbreiten, da dieses Risiko nicht versicherbar ist.”

“zu unserer Entscheidung, kein Angebot abzugeben, führten interne Gründe.”

“Leider können wir Ihnen kein passendes Angebot unterbreiten, da die von Ihnen erwähnten Streitigkeiten unter den Bereich freiwillige
Gerichtsbarkeit fallen und leider generell über eine Rechtsschutzversicherung nicht versichert sind.”

“Leider bieten wir Rechtsschutz ausschließlich für das Privatkundengeschäft an. Wir können Ihnen daher leider kein passendes Angebot unterbreiten.”

“nach den unseren Rechtsschutzprodukten zugrundeliegenden ARB 2002 besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Derlei Streitigkeiten sind bei unserer Gesellschaft nicht versicherbar. Wir danken für Ihr Interesse und verbleiben”

Ein einziger Berater wies mich auf die Berufshaftpflicht hin.
Evtl kann man mit einem entsprechenden Vertrag sich wohl doch gegen Abmahnungen versichern, Details dazu muss ich noch nachschlagen.
Ich als Ottonormalbürger und Nixblicker frage mich warum jeder etwas anderes schreibt, aber das muss man wohl so hinnehmen.
In den Kommentaren im Lawblog wird auch kurz über Rechtsschutz geschrieben.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Mehr zum Thema:

11 comments on ‘Rechtsschutzversicherung für Blogger Teil 2’

Sicher ist sicher!
06 April 2006 06:21

Blogger Rechtsschutzversicherung…

In den letzten Monaten ist viel passiert in Blogostan. Angefangen hat es fast zeitgleich mit dem Sozialgericht Bremen und der Behrdenpost an den Shopblogger Bjrn Harste sowie dem Vater von Heidi Klum mit seinen markenrechtlichen Anspr涼chen gegen…

Matthias K.
24 May 2006 16:19

Sehr interessanter Artikel. Das war mir bisher nicht bekannt und irgendwie bin ich seinerzeit gar nicht auf die sehr gute Idee gekommen, einfach mal anzufragen.

EnVision » Blog Archiv » Selbstschutz
08 July 2006 00:23

[...] Schon seit l

Manski’s Blog » Blog Archive » Mal was bloggen
17 July 2006 10:56

[...] Hab gerade bei einem anderen Blogger einen Artikel

Klaus Langner
28 August 2006 11:46

Und was jetzt? Ein virtueller Sitzstreik vor den Versicherungsbüros? Oder werden die irgendwann so gewieft, auch hier gegen gutes Geld einen Schutz zu bieten?

hot-elle
27 October 2006 16:36

also besser das geld für eine rechtsschutzversicherung sparen und dann auf die erste abmahnung warten – das geld zum streiten hat man da ja! ;)

Funni
06 November 2006 01:59

meine ich auch wie hot-elle. Ich habe alle Versicherungen, außer der KV nach und nach gekündigt!

Funny
11 November 2006 02:45

Man kann allgemein sagen: “Die spinnen die Versicherungen”!

Berlinerin
25 December 2006 03:17

das ist ja der reine Wahnsinn mit den Versicherungen. Danke für die Infos.
Der Beitrag ist zwar älter, aber aktuell. (für mich)

Francois
16 January 2008 06:11

Hallo
Ich bin ja geschockt, ich wuste nicht das es so etwas gibt. Danke für die Info !!

Rechtsschutzversicherung bei Abmahnung?
09 March 2010 21:23

[...] Die Mail sind in Eingangsreihenfolge sortiert, angefragt hatte ich alle per Mail vom 25. – 27.03.06. Der Form halber, die alten Beiträge hierzu waren: Rechtsschutzversicherung für Blogger? Rechtsschutzversicherung für Blogger, Nachtrag Nixda mit Rechtsschutzversicherung für Blogger Rechtsschutzversicherung für Blogger Teil 2 [...]

Geschrieben am 27. March 2006 von Sven Dietrich. 11 Kommentare. File under: Unentschieden. Stichworte: