Aus solchem Elend entsteht ein Gesetz zur Internetzensur
Zum allerersten Mal im Leben lese ich Stellungnahmen zu einem Gesetz – hier die Stellungnahmen im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zum geplanten Internetzensur-Gesetz.
Da treffen sich morgen in Berlin ein paar Leute und reden über das Internet und die geplante Zensur.
- Stellungnahme BITKOM
- Stellungnahme DIHK
- Stellungnahme ECO
- Stellungnahme Prof. Dr. Michael Osterheider, Universität Regensburg
- Stellungnahme Dr. Korinna Kuhnen
- Stellungnahme Dr. Dieter Frey
- Stellungnahme BKA
- Stellungnahme BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter)
- Gemeinsame Stellungnahme von UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Innocence in Danger, ECPAT, Save the Children und Deutscher Kinderschutzbund
Viel Text, etliches ist lesenswert, wenn auch etwas trocken formuliert und eher ungeeignet als Zwischendurch-Lektüre.
Ich habe nur die Stellungnahme des BKAs gelesen. Wenn es nicht so Ernst wäre, hätte ich mich kaputt gelacht, aber so …
Für den Spaß, für euch liebe Internetfuzzies und Freunde, ein paar Perlen aus dem BKA Text.
Bitte behaltet im Hinterkopf, dass diese Leute demnächst entscheiden, wer in Deutschland online beibt und wer nicht.
Das Bundeskriminalamt wird den Providern die vollständige URL/URI und nicht lediglich die Domain, auf der eine kinderpornografische Seite gehostet ist, zur Verfügung zu stellen. Es ist damit möglich, eine trennscharfe und schwer zu umgehende Sperrtechnik einzusetzen. Damit wird auch dem schnellen Wandel der Technik und den unterschiedlichen technischen Voraussetzungen der Provider Rechnung getragen.
wtf? eine lange uri ist schwerer zu tippen als eine kurze oder wie? völliger stuss,. setzen 6. Schön auch, dass sie weiter unten genau das Gegenteil behaupten.
Liegen kinderpornografische Inhalte auf deutschen Servern, werden die erforderlichen strafrechtlichen Maßnahmen in Deutschland eingeleitet. Dabei kommen die deutschen Content-/Hostprovider regelmäßig der Aufforderung nach, die entsprechenden Inhalte unverzüglich zu entfernen.
Prima. Das sagen wir euch die ganze Zeit, dass die Leute, wenn man sie nur anschreibt, sofort diesen Kram aus dem Netz nehmen. Jetzt sagt ihr es selbst?!?! wtf? Wozu braucht ihr dann dieses Gesetz?
Access-Blocking wird im Ausland u. a. in folgenden Ländern durchgeführt: Großbritannien seit 2004, Norwegen seit 2004, Schweden seit 2005, Dänemark seit 2005, Schweiz seit 2006, Finnland seit 2007. In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt.
Das ist schlicht gelogen. Stimmt nicht. Es werden andere Inhalte gesperrt. Siehe Netzpolitik.org – Die BKA-Stellungnahme im (kurzen) Realitycheck. Wird man beim “Lügen für ein Gesetz” eigentlich bestraft?
In Dänemark und Norwegen wird die Einschätzung des Bundeskriminalamtes geteilt, dass das World Wide Web den Einstieg für die Nutzung des Internet darstellt.
Die Einstiegsdroge. Da ist sie wieder. Auch hier völliger Stuss. E-Mail ist der Einstieg, nicht das WWW. Wobei es schwierig ist von einem Einstieg zu sprechen. Internet ist ein Massenmedium. 80% der Deutschen sind online. Vielleicht hat sich das noch nicht bis zum BKA rumgesprochen? Oder die sind so alt und leben noch im letzten Jahrhundert?
Dies ermöglicht der Polizei Auswertungen zu den sogenannten „Referrers“ (Verweisen, von welcher Webseite ein Nutzer auf die geblockte Adresse gelangte), wodurch auch die eigentlichen Speicherorte der mittels einer Vielzahl von Webseiten beworbenen kinderpornografischen Archive bekannt und in der Folge auf die Sperrlisten aufgenommen werden.
Ach? Ihr wollt also auch die Referrer haben und sie auf die Liste setzen? Also das halbe, bis ganze Internet ausknipsen? Unfassbar, aber schön, dass ihr es wenigstens schreibt und nicht still und leise macht. Allein dieser Punkt hier kann die deutsche Onlinewirtschaft Millionen kosten. (Böse Links setzen beim Mitbewerber, unglückliche User rächen sich, in Foren Links setzen …) Das wäre dann der Untergang für die Onlinewirtschaft hierzulande.
… überwiegend auf eigens dafür eingerichteten Domains. Würde in diesen Fällen lediglich ein Unterverzeichnis gesperrt, wären die entsprechenden Inhalte durch eine einfache Umbenennung des Verzeichnisses wieder verfügbar … Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die geringere Trennschärfe einer DNS-Sperre in der Praxis nicht zu nennenswerten Problemen geführt hat oder führt.
Das ist der Knaller. Hier sagen sie ernsthaft, dass sie lieber nur die Domain (pop64.de) sperren, anstatt genau ein Verzeichnis anzusprechen. Was zum Geier soll das? Sie blocken also nicht tinyurl.com/ichbinderböselink, sondern gleich ganz Tinyurl? Noch besser wäre das blocken von s3.amazonaws.com. Mann, mann …
Es kann doch nicht sein, das wir diesen Kappen, diesen Beamten kurz vor der Pension, die gelangweilt ihrem Deppenjob des Listenpflegen nachgehen, die Macht über das gesamte deutsche Internet geben?
Ein einziges Elend das alles.








